Die abgabenbegünstigte Teuerungsprämie war ursprünglich nur für die beiden Kalenderjahre 2022 und 2023 konzipiert. Der Finanzminister hat eine Verlängerung angekündigt.

Die Prämie soll für das Jahr 2024 wieder maximal 3.000,- pro Mitarbeiterin sein, allerdings mit wichtigen Neuerungen: Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Prämie in voller Höhe an lohngestaltende Maßnahmen gebunden sein, was eine enge Verzahnung mit kollektivvertraglichen Regeln oder ähnlichen Vereinbarungen voraussetzt. Daher sind entsprechende Regelungen im jeweiligen Kollektivvertrag oder in Betriebsvereinbarungen die neue Voraussetzung. Auch eine Gewährung an alle Mitarbeiter könnte ein (teurer) Ausweg aus der Steuerfalle sein.

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