Sozialversicherungstipps
GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer & Neue Selbständige Beitragsbefreit sind sog Kleinstunternehmer, das sind jene Unternehmer mit nicht mehr als 35.000,-.
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Zu- und Abflussprinzip ausnutzen Für EAR ist wesentlich, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahme.
Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern auch der unerfreuliche 32. Dezember. An diesem Tag ist bekanntermaßen.