Nicht nur der Einkommensteuertarif und die Steuerabsetzbeträge wurden erwartungsgemäß von der kalten Progression entfesselt. Unerwartet wurde auch beim Gewinnfreitrag der Grundfreibetrag um 10% erhöht.

Das seit einigen Jahren wohl wichtigste Steuerzuckerl für alle Einzelunternehmerinnen und für Gesellschafterinnen an einer Personengesellschaft wurde ab 1.1.2024 erhöht. Der Grundfreibetrag (kurz: GFB) lag bisher bei 30.000,- jährlich. Bis zu diesem Grenzbetrag können 15% vom tatsächlich erzielten betrieblichen Gewinn steuerfrei belassen werden, ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben, wurde dieser Grenzbetrag nun auf 33.000,- erhöht. Bei Betriebsgewinnen über dieser Grenze müssen – wie bisher – Investitionen getätigt werden, um den investitionsbedingten Teil des GFB auch noch ausnutzen zu können. Bitte vergessen Sie für diese Investitionen nicht, dass die Behaltefrist mindestens vier Jahre und einen Tag beträgt, sonst kommt es zur Nachversteuerung dieses Teiles.

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