Vor wenigen Jahren wurde die kalte Progression in der Einkommensteuer weitgehend abgeschafft. Aus diesem Grund wird der Steuertarif und die sog Steuerabsetzbeträge jährlich an den Geldwert angepasst

Nach den Regeln über die Inflationsanpassung erfolgt die Beseitigung der kalten Progression in zwei Teilen. Das erfolgte im vergangenen Jahr mit der sog Inflationsanpassungs-Verordnung sowie mit dem Progressions-Anpassungs-Gesetz. Das Ergebnis aus beiden Stufen ergibt die Eckbeträge für das neue Kalenderjahr 2024. In dieser Tabelle sehen Sie eine Übersicht über die Entwicklung der Grenzwerte durch die Abschaffung der kalten Progression in den letzten drei Jahren sowie die Reduktion des Steuersatzes für Körperschaften (zB GmbH):

Und hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerabsetzbeträge (das sind aber noch längst nicht alle und der Übersicht wegen ohne Darstellung der Voraussetzungen):

AVAB = Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB = Alleinerzieherabsetzbetrag
UAB = Unterhaltsabsetzbetrag
VAB = Verkehrsabsetzbetrag
PAB = Pensionistenabsetzbetrag

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