Hier eine Erstinfo zur neuen Förderung

Die Pauschalförderung beträgt einmalig zwischen 110,- und 2.475,- und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Dieses Energiekostenpauschale kann ab Mitte Mai (genauer Antragszeitrahmen zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt) beantragt werden und gilt für das Jahr 2022 rückwirkend. Weil es für diesen staatlichen Zuschuss keine Steuerbefreiung gibt, erhöht sich dadurch der steuerliche Gewinn für das Jahr 2022. Sollte der Jahresabschluss 2022 bereits erstellt worden sein oder ist gar der Steuerbescheid für 2022 ergangen, muss dieser nachträglich wieder geändert werden.

Förderwürdig sind Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2022 von mindestens 10.000,- und maximal 400.000,-, Ausnahmen gibt es selbstverständlich auch wieder (zB die öffentliche Hand und einige Branchen).

Wer bereits einen Energiekostenschuss bei der aws beantragt hat, darf keine Energiekostenpauschale anfordern. Die Abwicklung der Energiekostenpauschale erfolgt diesmal über die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft).

Seit kurzer Zeit ist bereits ein Selbst-Check möglich, der grundsätzlich nützlich ist. Gehen Sie dazu auf die Internetseite www.engergiekostenpauschale.at, dort können Sie anhand von sechs Fragen prüfen, ob Sie einen Antrag einbringen sollen. Man stößt dort relativ schnell auf die erste Hürde für die Antragstellung: „Wie lautet der ÖNACE-Code für Ihr Unternehmen?“ wird abgefragt. Bei diesem Code handelt es sich um die Zuordnung Ihres Unternehmens zu einer bestimmten Branche für wirtschaftsstatistische Zwecke, das wird von der Statistik Austria verwaltet. Wenn Ihr Unternehmen einen solchen Code bereits erhalten hat, dann finden Sie diesen im sog USP (das ist das Unternehmensserviceportal unter www.usp.gv.at) im Unterpunkt „Unternehmensdaten“, der Zugang zu diesem USP erfolgt mittels Handysignatur (diese wiederum können Sie über FinanzOnline beantragen, aber die meisten Unternehmer mussten diesen Schritt bereits wegen der damaligen Corona-Förderungen tätigen). Sollten Sie keinen ÖNACE-Code haben, müssen Sie diesen bei der Statistik Austria beantragen bzw dort berichtigen lassen. Die Vergabe kann unter /www.statistik.at/formulare/antragsformular- klassifikations-mitteilung beantragt werden, geben Sie dort eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an sowie eine Identifikationsnummer (zB Firmenbuchnummer, Steuernummer oder UID).

Der Antrag für die Energiekostenpauschale selbst ist über das USP einzubringen. Das kann leider nicht vom Steuerberater erledigt werden, sondern nur vom Unternehmen selbst.

Categories: Allgemein, Mai 2023