Bis 30. Juni konnte das spezielle Corona-Ratenmodell beantragt werden. Die Stundungszinsen wurden ab Juli um 2 % gesenkt – aber nicht nur für diese Spezialfälle, sondern für alle Stundungen.

Zinsen beim Fiskus
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Dabei bleiben Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht. Obwohl dieser Basiszinssatz in letzter Zeit keine großen Sprünge gemacht hat, sind die Stundungszinsen beim Finanzamt um 2,0 % abgesenkt worden. Hier sehen Sie die aktuellen Zinssätze beim Fiskus:

Zinsen bei der ÖGK

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzufedern, berechnet sich auch nach dem ASVG der Verzugszinsensatz vom 1.7.2021 bis zum 30.9.2022 aus dem Basiszinssatz zuzüglich zwei Prozentpunkten. Der Verzugszinsensatz wird daher für den Zeitraum ab 1.7.2021 bis 30.9.2022 temporär auf 1,38 Prozent (im Jahr 2021) verringert. Der Verzugszinsensatz bei der ÖGK betrug bis zur Jahresmitte dieses Jahres immerhin noch 3,38 Prozent.

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