Für die beantragten Prämien müssen die Investitionen bis Ende Feber 2023 umgesetzt werden. Bitte beachten Sie die kurze Frist für die Endabrechnung!

Endabrechnung
Bitte beachten Sie, dass je Förderungszusage nur eine Abrechnung möglich ist. Die Abrechnung kann erst nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten Investition gemäß Förderungsvertrag durchgeführt werden, dann aber unbedingt innerhalb von drei Monaten! Die Einhaltung dieser kurzen Frist zur Übermittlung der Endabrechnung ist besonders wichtig, weil sonst keine Prämie mehr zusteht!

Für die Endabrechnung sind vor allem folgende Informationen bzw Unterlagen notwendig – und zwar für jede einzelne Investition(!):
• Rechnung
• Zahlungsbeleg(e) (bei Teilzahlungen
für jede einzelne Teilzahlung)
• das genaue Datum der Bestellung!
• das genaue Datum der Inbetriebnahme!

Zusätzlich auch folgende Informationen zum Bankkonto, auf welches die Investitionsprämie ausbezahlt werden soll:
• Name der Bank
• Kontoinhaber
• IBAN
• BIC (jawohl, auch dieser muss angeführt werden!)

Darüber hinaus muss ein amtlicher Lichtbildausweis des vertretungsbefugten Organs (Geschäftsführer, Einzelunternehmer …) hochgeladen werden. Im Frühjahr wurde nun in der Richtlinie aufgenommen, dass die oben angeführte strenge 3-Monats-Frist nur dann nicht zu beachten ist, wenn die Endabrechnung bis 30. September 2021 vorgenommen wird. Prüfen Sie daher bitte, ob diese Voraussetzungen auf einen gestellten Antrag zutreffen.

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