Ende Mai wurde die Richtlinie zur Investitionsprämie geändert. Kurz vorher hat der Nationalrat die Erhöhung dieses Fördertopfes beschlossen. Nun müssen die Investitionen umgesetzt und schließlich
endabgerechnet werden.

Fördervolumen

Im vergangenen Sommer wurde das Investitionsprämiengesetz beschlossen, dort war eine Obergrenze von 1 Mrd Euro für den Fördertopf verankert. Im Dezember 2020 wurde damals die Erhöhung auf 3 Mrd beschlossen. Nachdem alle Anträge bis spätestens Ende Feber 2021 gestellt werden mussten und seitens der Politik immer betont wurde, dass alle Anträge auch bedient werden, musste das gesetzlich fixierte Maximum nun auf 7,8 Mrd erhöht werden. Im Parlament wurde diese Erhöhung erst gegen Ende Mai beschlossen, daher hat die aws als abwickelnde Förderstelle diesen Schritt abwarten müssen, um die große Zahl an ausstehenden Förderzusagen versenden zu können. Das ist Anfang Juni dann auch geschehen.

Erste Maßnahmen bis Ende Mai

Die Frist zur Setzung der ersten Maßnahme wurde – wie längst angekündigt – nun um drei Monate im Gesetzestext verlängert. Jeder Antragsteller musste daher bis 31. Mai 2021 für jede einzelne zu fördernde Investition eine erste Maßnahme (Bestellung, Baubeginn, Vertragsunterzeichnung udgl) gesetzt haben. Andernfalls geht der Anspruch auf die Förderung dieser Investition verloren. Soweit zur Vergangenheit, aber nun zur Zukunft.

Umsetzung der Investition

Auch hier wurde im Gesetz erwartungsgemäß der Zeitraum um jeweils ein Jahr verlängert. Sie müssen Ihre Investition spätestens am 28. Februar 2023 in Betrieb genommen und bezahlt haben, bei Investitionen über 20 Mio Euro spätestens am 28. Februar 2025!

Endabrechnung einreichen

Bitte beachten Sie, dass je Förderungszusage nur eine Abrechnung möglich ist. Die Abrechnung kann erst nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten Investition gemäß Förderungsvertrag durchgeführt werden, dann aber unbedingt innerhalb von drei Monaten! Neu wurde nun in der Richtlinie aufgenommen, dass diese 3-Monats-Frist nur dann nicht zu beachten ist, wenn die Endabrechnung bis September 2021 vorgenommen wird.

Behaltefrist 3 Jahre

Bitte beachten Sie, dass alle Investitionen mindestens drei Jahre im Betrieb in Österreich verwendet werden müssen, ansonsten ist die Prämie zurückzuzahlen.

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