Jahresanfang 2022 wurde die sog Öko-Soziale Steuerreform 2022 beschlossen. Im Rahmen dieser Reform wollte man auch einige ökologische Aspekte umsetzen, der Klimabonus ist einer davon.

Steuern auf fossile Brennstoffe wurden in den letzten Jahren und Monaten angehoben, um einen sog Lenkungseffekt zu erzielen. Schließlich ist es ja eine der vielen Ziele im Abgabenrecht, dass die Bevölkerung durch gezielte Besteuerungsmaßnahmen auch Verhaltensänderungen an den Tag legt. Die stärkere Besteuerung von CO2-Verbrauch sollte aber durch die gleichzeitige Einführung des Klimabonus die Bevölkerung mit weniger Einkommen finanziell nicht zu stark belasten. Aus diesem Grund wurde der Klimabonus eingeführt, der jährlich in Form eines Pauschalbetrages einen Teil der CO2-Steuern retour gibt. Im vergangenen Jahr wurde der Klimabonus erstmalig ausbezahlt, damals mit zahlreichen Pannen und Kuriositäten. Bereits im Frühsommer hat das Finanzministerium wieder dazu aufgerufen, die in FinanzOnline hinterlegte Kontoverbindung zu prüfen bzw zu aktualisieren, weil auf diesen IBAN für die Auszahlung des Klimabonus zugegriffen wird. Wurde in den letzten Jahren vor der Auszahlung des Bonus keine Steuerrückzahlung vom Finanzamtskonto aus veranlasst, werden Gutscheine (im Vorjahr Sodexo-Gutscheine) per Post zugesendet. Bereits im Vorjahr haben jene natürlichen Personen, welche zumindest 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz aufweisen, den Klimabonus erhalten. Wenn für ein minderjähriges Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde, dann wird der Klimabonus an den entsprechenden Elternteil ausbezahlt. Im Vorjahr wurde der Klimabonus wegen der Teuerung stark angehoben und durch den sog Anti-Teuerungsbonus sogar verdoppelt. Das gibt es heuer nicht mehr. Im Jahr 2023 wird dieser Bonus regional gestaffelt, so wie im ursprünglichen Konzept vorgesehen und liegt pro Kopf zwischen 110 und 220 je nach Ausstattung der Infrastruktur einer Gemeinde. Die Abwicklung der alljährlichen Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch das Umweltministerium. Das Finanzamt hat also mit diesem Thema gar nichts zu tun.

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