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  • Neue Steuerbefreiung als Mitarbeiter:innen-Benefit

Seit Jahresanfang 2023 sind Zuschüsse von Arbeitgeber:innen im Ausmaß von 200,- jährlich an Mitarbeiter: innen für Carsharing-Plattformen steuerfrei. Das könnte ein neues Instrument zur Mitarbeiter:innen- Gewinnung und -bindung sein.

Seit Beginn des Kalenderjahres 2023 sind Zuschüsse von Arbeitgeber:innen für die Nutzung CO2- emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen von Carsharing-Plattformen für privat veranlasste Fahrten bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Jahr steuerfrei. Von der Befreiung sind „umweltfreundliche“ Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Kraftfahrräder umfasst (darunter fallen zB E-Autos, E-Motorräder, E-Bikes und E-Scooter). Die Befreiung bezieht sich auf das entgeltliche Nutzen von Fahrzeugen, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und eines die Energiekosten miteinschließenden Zeit- und Kilometertarifs (oder Mischformen solcher Tarife) angeboten werden und von Arbeitnehmer:innen selbstständig reserviert und genutzt werden können. Für die selbstständige Reservierung und Nutzung bedarf es keiner physischen Interaktion zwischen Kund:innen (Arbeitnehmer:innen) und Anbieter:innen des Fahrzeuges, da die Buchung typischerweise mit Hilfe einer Trinkgelder und deren abgabenrechtliche Online-Plattform erfolgt.

Arbeitgeber:innen können den Zuschuss entweder direkt an den Anbieter der Fahrzeuge leisten oder den Arbeitnehmer: innen einen Gutschein zur Verfügung stellen. In beiden Fällen muss von Arbeitgeber:innen sichergestellt werden, dass mit dem Zuschuss ausschließlich Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 genutzt werden können!

In der Praxis bleibt noch abzuklären, wie diese Garantie durch die Arbeitgeber:innen sichergestellt werden kann, weil diese ja in den Prozess der Reservierung bzw Nutzung der Fahrzeuge gar nicht eingebunden sind. Aber immerhin gibt es nun eine neue, zusätzliche Möglichkeit zur umweltfreundlichen Motivation von Mitarbeiter:innen.

Categories: Allgemein, März 2023