Mit der letzten Aktualisierung der Lohnsteuerrichtlinien wurde ein Detail geklärt

Normalerweise führt die Verwendung eines Firmen-Kfz für die Fahrten von der Arbeitsstätte nach Hause zu einem geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis in Form eines Sachbezuges. Vielfach ist es nun üblich geworden, dass insbesondere Mitarbeiter:innen aus Gewerbebetrieben mit dem Firmen-Kfz diese Privatfahrten tätigen.

Kein Sachbezugswert für diese Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte ist nach Ansicht des BMF anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi, Fiskal-LKW), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Insofern das Spezialfahrzeug darüber hinaus privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen.

Categories: Allgemein, März 2023