Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Öko-Steuerreform sowie im Rahmen der Anti- Teuerungspakete mehrere Hebel zur Steuersenkung beschlossen, diese wirken im Jahr 2023.

Einkommensteuer ohne kalte Progression
Im Rahmen der letzten Steuerreform, der sog Öko-Steuerreform 2022, wurde unter anderem die stufenweise Senkung mancher %-Sätze im Einkommensteuertarif beschlossen. Im Wirtschaftsjahr 2023 wird nun endlich auch für den Einkommensbereich von rund 30.000,- bis 60.000,- der Steuersatz um 1 % abgesenkt. Das wirkt sich im Kalenderjahr 2023 de facto so aus, dass sich die Steuerbelastung von bisher 42% auf 41% reduziert (weil erst ab dem 2. Halbjahr wirksam), im nächsten Jahr 2024 beträgt die Steuerlast in dieser Steuerstufe dann nur mehr 40 %.

Zusätzlich zu dieser Reduktion des %-Satzes wurde die sog kalte Progression erstmals ab 2023 weitgehend beseitigt. Dies merkt man im heurigen Jahr daran, dass die Eurobeträge der einzelnen Steuerstufen nach oben inflationsbedingt angepasst, also betragsmäßig ausgeweitet werden. So werden aus bisher 11.000,- steuerfreiem Einkommenssockelbetrag nun 11.693,-, was einer Erhöhung um fast 7 % entspricht. Dadurch wird der steuerfreie Einkommensbereich größer und jede natürliche Person zahlt als Steuerpflichtiger weniger Steuer. Konkret beträgt durch die Ausweitung dieser untersten Steuerstufe um 693,- die Steuerersparnis 20 % davon – das sind rund 139,- pro Jahr. Für die meisten Steuerzahler:innen sinkt die Steuerbelastung dadurch um ein paar Hundert Euro pro Jahr – immerhin. Diese betragsmäßige Ausweitung der Steuerstufen wird ab heuer jährlich zum Jahresanfang durchgeführt werden. Die zeitliche Entwicklung der Steuersätze in den einzelnen Steuerstufen für die Jahre 2022 bis 2024 kann wie folgt dargestellt werden:

Senkung Körperschaftsteuer
Der Steuersatz für Körperschaften (das sind vor allem GmbH und AG sowie Vereine) betrug (bis inkl Jahr 2022) 25 % und liegt im europäischen Vergleich inzwischen im „höheren Bereich“ verglichen mit anderen Staaten. Zur Sicherung und Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie der Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze wird der Steuersatz im Kalenderjahr 2023 auf 24 % und für die Kalenderjahre ab 2024 auf 23 % abgesenkt.

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