SONDERAUSGABEN

Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden sowie der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Heizung können seit 2022 als Sonderausgaben geltend gemacht werden, vorausgesetzt wird hier die Beantragung von Förderungen aus öffentlichen Mitteln. Private Spenden sowie Kirchenbeiträge müssen sowieso an das Finanzamt gemeldet werden und liegen daher im elektronischen Steuerakt auf.

SPENDE

Wenn Sie eine Spende aus dem Privatvermögen als Sonderausgaben absetzen möchten, dann muss die Spendenorganisation alle im Jahr 2022 überwiesenen Spenden elektronisch an das Ministerium melden. Sie müssen daher Ihr Geburtsdatum dem Spendenempfänger mitteilen und eventuell auch noch bestätigen, dass Sie die Spende steuerlich als private Sonderausgaben absetzen möchten.

ARBEITSMITTEL

Die Kosten für Arbeitsmittel sowie bei Home-Office können steuerlich auch
relevant sein. Hier kommt es darauf an, ob vom Dienstgeber dazu irgendwelche Kosten ersetzt werden. Pro Home-Office-Tag können max 3,- pauschal einkommensmindernd angesetzt werden. Home-Office-Möbel können eventuell noch zusätzlich berücksichtigt werden.

PENDLERPAUSCHALE

Das Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro wurden seit Mai 2022 kräftig erhöht, auch hier könnte sich ein genauer Blick lohnen.

Categories: Allgemein, Oktober 2022