Die Europäische Zentralbank (kurz: EZB) hat mit ihren letzten geldpolitischen Beschlüssen das Zinsniveau angehoben, das wirkt sich auch auf die Zinsen beim Fiskus aus.

Zinsen beim Fiskus
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Dabei bleiben Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht. Nun wurde der sog Basiszinssatz per 27. Juli 2022 auf -0,12 % angehoben, damit steigen die Zinsen nicht nur bei Bankkrediten, sondern auch beim Fiskus um 0,5 %. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass im Sommer 2008 die Stundungszinsen beim Finanzamt 8,2 % betragen haben …

Hier sehen Sie die aktuellen Zinssätze beim Fiskus:

Neu sind die Umsatzsteuerzinsen, die ebenfalls 1,88 % pa betragen.

Zinsen bei der ÖGK
Der Verzugszinsensatz beträgt bis 30.9.2022 noch weiterhin 1,38 Prozent. Danach steigt der Verzugszinsensatz bei der ÖGK bis Jahresende 2022 auf 3,38 Prozent.

Zinsen zwischen Unternehmen
Bei Geldforderungen zwischen Unternehmen gibt es für unternehmensbezogene Geschäfte eine eigenständige Regelung im Unternehmensgesetzbuch (kurz: UGB) für Verzugszinsen. Diese betragen 8,58 %. Die nächste Änderung erfolgt mit Jahresanfang 2023.

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