Die Auszahlung des Klimabonus wurde für Oktober angekündigt. Die Verordnung dazu existiert bereits.

Die Abwicklung der alljährlichen Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch
das Umweltministerium. Jede natürliche Person erhält diesen Klimabonus jährlich ausbezahlt, erstmals heuer.

Für 2022 mit der Besonderheit, dass dieser einheitlich hoch und verdoppelt wegen der Teuerung gewährt wird. Die Überweisung erfolgt auf das Bankkonto im Inland oder im EU-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Liegen keine vollständigen oder liegen unrichtige Bankdaten vor, wird der Bonus mittels eines Gutscheines ausbezahlt, wobei dieser Gutschein der jeweiligen Person postalisch zu eigenen Handen an den Hauptwohnsitz zuzustellen ist. Dieser Gutschein muss nach der Verordnung sowohl für Waren einlösbar sein als auch bei geeigneten Stellen gegen Bargeld eingetauscht werden können.

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