Bald sind die laufenden Coronaförderungen für Betriebe zu Ende. Grundvoraussetzung ist immer, dass der Umsatzrückgang durch die Corona-Pandemie verursacht ist!

Der Ausfallsbonus III ist mit EUR 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt. Ausfallsbonus III und Kurzarbeit dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben. Anträge für den Corona-Härtefallfonds sind über die WKO vom jeweiligen betroffenen Unternehmer selbst zu stellen, dafür ist die Handy-Signatur zwingend notwendig. Die Antragsmöglichkeit für die aktuelle Phase 4 des Härtefallfonds endet am 2. Mai 2022 für alle fünf möglichen Betrachtungszeiträume (Nov 2021 bis inkl März 2022).

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