Bisher gab es den Corona-Ausfallsbonus nur für Betriebe, jetzt auch für sog touristische Vermieter! Achtung: Die Antragsfrist für die ersten Monate läuft am 31. Mai aus!

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat bisher die Corona- Förderungen für die Land- und Forstwirte sowie für die Privatzimmervermieter abgewickelt. Und nun ist die AMA auch für die sog touristischen Vermieter (zB Vermietung Ferienwohnungen, Fremdenzimmer im Privathaus) zuständig.
Vorausgesetzt wird dabei, dass die üblichen Tourismusabgaben (zB Orts-/Nächtigungsabgaben bzw Kurtaxen) auch bezahlt wurden, was im Antrag nachzuweisen ist.

Daher können nun auch Personen, die Einkünfte aus Vermietung erzielen und durch die Corona-Krise ebenso mindestens 40 % Umsatzrückgang erleiden, einen Zuschuss in Höhe von 15 % bzw 30 % vom Umsatzminus erhalten (max 15.000,- pro Monat). Die Anträge können für den Zeitraum ab November 2020 bis inkl Juni 2021 gestellt werden – pro Kalendermonat ist ein eigener Antrag notwendig.

Für die Kalendermonate Nov 2020 bis inkl Feber 2021 muss die Antragstellung spätestens bis zum 31. Mai 2021 erfolgen! Ab dem Monat März hat man jeweils bis zum 15. des drittfolgenden Monats Zeit dafür (so zB für März bis 15. Juni).

Im Antrag selbst ist unter anderem die Anzahl der Gästebetten und der durchschnittliche Preis pro Nächtigung pro Person anzuführen. Weiters müssen einige Beilagen als Beweismittel angehängt werden.

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