Unterschiedliche Ansichten wurden vertreten, doch nun scheint die Sachlage geklärt zu sein: Bis zu 3.000,- steuerfrei sind allgemein möglich.

Ursprünglich war nur davon die Rede, dass die „Corona-Helden“ (sog Systemerhalter) mit einer steuerfreien Prämie für ihre wertvolle Arbeitsleistung belohnt werden sollen. Die Regierung beschloss im Einkommensteuergesetz in der Folge eine eigene Steuerbefreiung ohne derartige Einschränkungen. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreiheit
dieser Prämien für Mitarbeiter (für einzelne, ausgewählte oder alle Mitarbeiter) ist, dass diese Prämie zusätzlich zur bisherigen Entlohnung gewährt wird und bisher nicht gewährt wurde. Wenn bisherige Prämien lediglich in „Corona-Prämie“ umbenannt werden, ist das nicht ausreichend. Bis zu maximal 3.000,- kann eine solche Prämie steuerfrei ohne Einschränkung auf irgendeine Branche ausbezahlt werden. Auch die Betriebsgröße spielt dabei überhaupt keine Rolle. Bis zu dieser Betragsgrenze ist auch keine Sozialversicherung davon abzuziehen. Und auch die Befreiung von Lohnnebenkosten wurde im Parlament inzwischen initiiert. Die Abgabenfreiheit gilt nur für Prämien, Bonuszahlungen, Zulagen, die im Kalenderjahr 2020 gewährt werden! Dabei ist es unerheblich, ob diese Corona- Prämien einmalig oder in mehreren Teilen bezahlt werden. Auch in Form von Gutscheinen bleiben die Begünstigungen erhalten.

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