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  • Seit 1. Jänner 2021 gibt es das FAÖ, das FAG und das ZAÖ

Zweimalig verschoben, aber nun in Kraft getreten ist eine umfassende Reform der Finanzverwaltung. Die derzeitigen Standorte bleiben erhalten. Übergangsregeln bewahren vor Fehleingaben.

Finanzamt Österreich
Aus bisher rund 40 Finanzämtern, die jeweils durch einen örtlichen Zuständigkeitsbereich abgegrenzt waren, sind seit Jahresanfang zwei Finanzämter geworden. Für Großbetriebe (ab 10 Mio Jahresumsätze) ist das FA für Großbetriebe zuständig, für die kleinen und mittleren Betriebe das
Finanzamt Österreich (kurz FAÖ). Alle Betriebe bis zu einer Höhe von 10 Mio Umsatz pro Jahr werden also vom FAÖ „betreut“, aus den bisherigen eigenständigen Finanzämtern wurden Dienststellen des FAÖ. Wie bisher gibt es in jeder Dienststelle verschiedene Bereiche (Teams), die aber umbenannt wurden:

• Bereich Private (bisher AV-Team): Vor allem für Arbeitnehmerveranlagungen und Einzelunternehmer ohne
Umsatzsteuerpflicht;
• Bereich KMU (bisher BV-Team): Für Unternehmer mit Umsatzsteuerpflicht;
• Bereich Steuerschuldner (bisher Abgabensicherung): zB für die Eintreibung von Steuerschulden;
• Service-Center (bisher Info-Center): Als erste Anlaufstelle innerhalb der Finanz für die Steuerzahler.

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch nur mehr dann in das Finanzamtsgebäude eingelassen werden, wenn Sie einen Termin vereinbart haben. Natürlich ist so eine Maßnahme im Rahmen der
Corona-Pandemie sinnvoll, geplant war diese Maßnahme vom Ministerium aber schon seit langer Zeit. Für eine Terminvereinbarung können Sie den nachfolgenden Link verwenden:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/terminvereinbarungen.
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Finanzamt für Großbetriebe
Für Betriebe mit mehr als 10 Mio Jahresumsätzen ist das Finanzamt für Großbetriebe (kurz: FAG) zuständig. Das FAG ist außerdem zuständige Behörde für Privatstiftungen, gemeinnützige Bauvereinigungen, Unternehmensgruppen und andere „Sonderfälle“. Bisher war für Großbetriebe organisatorisch nur eine eigenständige Betriebsprüfung (sog Groß-BP) eingerichtet gewesen. Das FAG ist nicht nur für Prüfungen, sondern für die gesamte Administration der Großbetriebe zuständig – also auch für die jährliche Veranlagung (Erlassung von Steuerbescheiden nach Einreichung der Jahressteuererklärungen).

Unveränderliche Steuernummern
In der Vergangenheit konnte man anhand der Abgabennummer erkennen, welches Finanzamt für einen Fall zuständig ist, weil die ersten beiden Stellen die Finanz- Fortsetzung auf Seite 3 amtsnummer „verraten“ haben (zB 06 xxx/xxxx war als Wiener Fall und 81 xxx/xxxx als Fall am FA Innsbruck zu erkennen). Die neuen Dienststellen haben zwar auch alle eine zugeordnete Nummer, die bei der erstmaligen Vergabe einer Steuernummer berücksichtigt wird, aber bei einem Ortswechsel des Steuerpflichtigen wird nun keine neue Steuernummer mehr vergeben, sondern die bisher zugeteilte bleibt weiterhin erhalten. Nun ist es also bei der Finanzverwaltung genauso wie bei der Sozialversicherungsnummer: Die einmal zugeteilte Nummer bleibt lebenslänglich zugeordnet.

Bankverbindungen des FAÖ
Grundsätzlich bleiben laut Ministerium die Bankverbindungen der bisherigen Finanzämter auch als Bankverbindungen der neuen Dienststellen erhalten. Einige Dienststellen wurden aber im Zuge der Reform zusammengelegt und in diesen Fällen können sich geänderte Bankverbindungen ergeben.

Das FAG war bisher nicht existent, daher betrifft die neu geschaffene Bankverbindung des FAG alle Unternehmen, die von diesem Finanzamt verwaltet werden: IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116

Zollamt Österreich

Die bisherigen neun Zollämter wurden zu einer Behörde, dem Zollamt Österreich (kurz: ZAÖ) zusammengelegt. Durch den Brexit bekommt die Zollverwaltung wieder etwas mehr zu tun.

Amt für Betrugsbekämpfung
Das ABB ist eine zusätzliche eigenständige bundesweit tätige Organisationseinheit und wird quasi als verlängerter Arm für die jeweils zuständige Behörde tätig. Das ABB ist für die Bekämpfung von Steuerbetrug und die Steuerfahndung zuständig. Die Finanzpolizei ist nun im ABB beheimatet.

Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Als weitere Spezialeinheit ist der eingerichtete Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (kurz: PLA) zu nennen. Zu den Aufgaben zählen die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung, die Kommunalsteuerprüfung sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben.

Categories: Allgemein, Jänner 2021