• Home
  • |
  • Allgemein
  • |
  • Prüfpflicht für den Registrierkassen- Jahresbeleg

Administrative Pflicht am Jahresbeginn für alle Unternehmer mit einer Registrierkasse. Achtung: Frist endet am 15. Feber!

Am Ende eines jeden Kalendermonats muss aus jeder Registrierkasse ein Monatsbeleg erstellt werden. Monatsbelege müssen nicht mit der BMF-Prüf-App geprüft werden. Zum Jahresende muss der sog Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und (wie alle anderen Monatsbelege auch mindestens sieben Jahre hindurch in leserlicher Form) aufbewahrt werden! Der Jahresbeleg ist immer am 31. Dezember zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn es einen anderen Bilanzstichtag gibt!

Der Monatsbeleg Dezember ist zugleich der Jahresbeleg. Wie jeder andere Monatsbeleg ist das immer ein Nullbeleg. Natürlich muss auch dieser Beleg geprüft werden (Prüf-App oder Webservice). Der Jahresbeleg (zum 31.12.2020) muss bis spätestens 15. Feber 2021 geprüft werden! Bitte lassen Sie uns diesen daher rechtzeitig zukommen, wenn wir diese FinanzOnline-Beleg-Prüfung vornehmen sollen.

TIPP
Angenehmer ist es natürlich, wenn die Jahresbelege völlig automatisiert erstellt werden, weil der Unternehmer das erstens nicht vergessen kann, zweitens nicht ausdrucken braucht und drittens ebenfalls automatisiert an FinanzOnline zur Belegprüfung zugeleitet wird. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kassenhersteller oder –händler, ob diese Funktion bei Ihrer Kassa möglich ist!

Categories: Allgemein, Jänner 2021