Vor rund einem Jahr beschlossen wird Meldepflicht für große Plattformen ab Ende Jänner schlagend.

Für alle Vermietungseinnahmen (Vermietungsumsätze), welche Online-Plattformen (zB airbnb, booking.com) seit 1.1.2020 vermitteln, müssen die Online-Plattformen genaue Aufzeichnungen betreffend die vermittelten
Umsätze führen und der Finanzverwaltung weiterleiten. Aus diesem Grund ist es für den Fiskus ab 2020 ein leichtes Spiel zu überprüfen, ob ein Vermieter seine Mieteinnahmen auch korrekt versteuert hat. Diese neue Verpflichtung ist nicht auf Vermietungen eingeschränkt, sondern gilt für alle Dienstleistungen an Privatpersonen, welche infolge der Nutzung einer elektronischen Schnittstelle zustande kommen (zB durch Nutzung eines elektronischen Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals).

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