Seit dem vergangenen Herbst gibt es die Investitionsprämie. Jetzt müssen noch die Fristen beachtet werden!

Antragstellung
Ein Antrag für diese Prämie ist nur bis 28. Feber 2021 möglich! Es ist nach heutigem Stand keine Verlängerung der Antragsfrist geplant. Anträge sind nur online und nur über die Homepage der aws möglich.

Erste Maßnahmen
Erste Maßnahmen für die Investition müssen ebenfalls spätestens bis Ende
Feber 2021 gesetzt werden, nur dann ist diese Investition prämienfähig. Als
„erste Maßnahmen“ gelten folgende Aktivitäten: Bestellungen, Kaufverträge unterzeichnen, Durchführung von bestellten Lieferungen, der Beginn einer beauftragten Dienstleistung, der Baubeginn oder das Bezahlen von Lieferantenrechnungen (auch Anzahlungen).

Nicht zu solchen „ersten Maßnahmen“ und daher nicht ausreichend ist, wenn bloß Anfragen an Lieferanten oder Offerte eingeholt werden oder mit der Planung begonnen wird oder nur Finanzierungsgespräche bzw –anträge gestellt werden.

Durchführung der Investition
Für die eigentliche Durchführung der Investition hat man wesentlich länger Zeit (noch ca 13 Monate – konkret bis 28. Feber 2022). Zu diesem Thema ist also noch keine Panik angesagt. Bei Investitionsvorhaben von mehr als 20 Mio sogar rund drei Jahre (also bis Ende Feber 2024).

Endabrechnung der Förderung
Beachten Sie, dass für die Abrechnung der Förderung eine relativ kurze Fristeinzuhalten ist, sonst geht der Prämienanspruch verloren! Innerhalb von drei Monaten (!) nach der zeitlich letzten Inbetriebnahme zu einem Förderantrag und der Bezahlung der Investition muss die Abrechnung online erfolgen! Bei Finanzierung mittels Fremdkapital ist die Bezahlung an den Lieferanten gemeint.

Categories: Allgemein, Jänner 2021