GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer & Neue Selbständige
Beitragsbefreit sind sog Kleinstunternehmer, das sind jene Unternehmer mit nicht mehr als 35.000,- Jahresumsatz sowie nicht mehr als 5.527,92 Gewinn im Jahr. Werden beide Grenzwerte nicht überschritten, so kann bis zum Jahresende ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur für Betriebsgründer (wenn nicht mehr als 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 60 Monaten bestanden hat), für ältere Unternehmer (ab 60 Jahren) und für Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die genannten Grenzen nicht überschritten haben.

Ebenso sind Neue Selbständige (das sind Unternehmer ohne Gewerbeschein wie Vortragende, Autoren) erst ab Überschreiten der sog Versicherungsgrenze von 5.527,92 GSVG-versichert. Diese Grenze gilt seit 2016 für alle, unabhängig ob ein Nebenerwerb vorliegt oder nicht. Optimieren Sie ihren Gewinn diesbezüglich. Sollten Sie die Gewinngrenze überschreiten, dann muss nicht bis zum Jahresende 2020 (also nicht bis 31. Dezember!!) eine entsprechende Meldung an die SVS erstattet werden, um Zuschläge (9,3 %) zu vermeiden! Es genügt, wenn diese Überschreitensmeldung innerhalb von acht Wochen nach dem Ergehen des Einkommensteuerbescheides bei der SVS eingeht.

TIPP: Genaues Kalkulieren und das Hochrechnen der Einkünfte bis Jahresende nicht vergessen!

Beachten Sie den Grundsatz: keine Beiträge – keine Versicherungsleistungen!

Die neue Selbständigenvorsorge
Freiberufler und Bauern haben ein Wahlrecht (sog opting-in), wenn sie als Unternehmensgründer an der neuen Selbständigenvorsorge mitmachen möchten. Für Neugründer gilt als Frist zur Optionsausübung: Es muss binnen 12 Monaten ab dem Berufsantritt ein entsprechender Antrag an eine Vorsorgekasse gestellt werden. Die Beitragszahlungen stellen Betriebsausgaben dar, die laufenden Veranlagungserträge bei den Vorsorgekassen sind steuerfrei und die zukünftige Auszahlung wird
mit einem fixen 6 %igen Steuersatz belegt bzw im Falle einer lebenslänglichen monatlichen Auszahlung ab Antritt der Pension sogar steuerfrei behandelt.

Aufteilung von GSVG-Nachzahlungen
Jungunternehmer haben seit 2015 die Möglichkeit zur Aufteilung von Beitragsnachzahlungen. Diese Möglichkeit zur Entrichtung in Raten ist sogar zinsenfrei

Categories: Allgemein, November 2020