Seit 1. Juli 2020 ist die 7jährige Übergangsfrist nach dem EU-Beitritt Kroatiens vorüber und es ist keine Bewilligung mehr notwendig.

Zur Jahresmitte 2013 wurde Kroatien damals das 28. EU-Mitgliedsland. Trotzdem war in der Vergangenheit den Staatsbürgern von Kroatien kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt in der EU möglich. Das hat sich seit 1. Juli dieses Jahres geändert, weil die Übergangsfrist ausgelaufen ist. Seit wenigen Wochen benötigen kroatische Staatsangehörige daher keine Bewilligung nach Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mehr, weil sie nun freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben. Durch die geografische Nähe zu Österreich könnte der Anteil der in Österreich unselbständig tätigen KroatInnen steigen. Zur Jahresmitte waren in Österreich rund 33.000 kroatische Staatsangehörige beschäftigt.

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