Alle Jahre wieder werden zahlreiche Grenzwerte im Bereich der Sozialversicherung einer Wertanpassung unterzogen. Hier erfahren Sie die wichtigsten aktualisierten Eurobeträgen.

Verzugszinsensatz bei der GKK seit 2017 beträgt nur mehr 3,38 %. Die Auflösungsabgabe wurde seit 1.1.2020 abgeschafft. Seit 2017 ist die tägliche Geringfügigkeitsgrenze weggefallen.
Erklärungen zu den Begriffen:
ASVG … Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
FSVG … Freiberufler-Sozialversicherungsgesetz
GSVG … Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
„Neue Selbständige“ = Unternehmer, der keinen Gewerbeschein benötigt (zB Vortragende)

Categories: Allgemein, März 2020