Im Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung finden sich sehr viele Pläne, Vorhaben und Vorschläge für künftige Änderungen im Steuerrecht. Noch sind es Überschriften mit teilweise konkreten Inhalten. Die Steuerreform soll in mehreren Etappen umgesetzt werden. Der erste Teil bereits ab Jahresanfang. Die neuen Formulierungen für die Gesetzesänderungen sollen im Frühjahr gefunden und zirka zur Jahresmitte beschlossen werden. Lesen Sie hier eine bunte Auswahl aus dem Regierungsprogramm.


Geplante Änderungen per 1.1.2021
Bereits im kommenden Jahr soll ein Teil des Einkommensteuertarifs abgesenkt werden: Statt derzeit 25 % Steuersatz auf 20 %, dadurch kommt es bestenfalls zu rund 350,- Steuerersparnis im Jahr für Mittel- und Besserverdiener. Außerdem möchte die Regierung voraussichtlich den Familienbonus Plus anheben (eventuell erst ab 2022): anstatt 1.500,- sollen es 1.750,- jährlich als Absetzbetrag werden. Der als Negativsteuer rückerstattungsfähige Betrag bei kleinen Einkommen soll auf 350,- pa (bisher 250,-) angehoben werden.
Die Flugticketabgabe wird einheitlich mit 12,- pro Flug unabhängig von der Flugstrecke festgesetzt. Außerdem soll bereits ab 2021 eine Ökologisierung der NoVA sowie der bestehenden LKW-Maut und der Kampf gegen den Tanktourismus aufgenommen werden.

Weitere Pläne für Betriebe
Im betrieblichen Bereich soll ab dem Jahr 2022 der Grenzbetrag für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nochmals steigen – und zwar auf 1.000,-. In einer späteren Etappe soll dieser Betrag darüber hinaus auf 1.500,- für ökologisch wertvolle Investitionen angehoben werden. Der Gewinnfreibetrag existiert seit einiger Zeit, wobei bisher bei einem Gewinn über 30.000,- Investitionen getätigt werden mussten, um diesen Freibetrag ausnutzen zu können. Für Gewinne bis zu dieser Schwelle gibt es den Gewinnfreibetrag auch ohne Investitionen (sog Grundfreibetrag).
Künftig (ab 2022) soll die Schwelle für den Grundfreibetrag von 30.000,- auf 100.000,- angehoben werden. Ein Teil des Gewinnes soll künftig steuerfrei an Mitarbeiter ausbezahlt werden können. Das soll eine neue Möglichkeit
sein, einen „Bonusgehalt“ oder „15. Gehalt“ steuerschonend einzelnen oder allen Mitarbeitern zukommen zu lassen, ohne dass diese am Unternehmen auch Gesellschafter werden (müssen).
Derzeit ist im Steuerrecht nur die sog lineare Abschreibung (AfA) als Berechnungsmethode für die jährliche Wertminderung von langfristigen Wirtschaftsgütern erlaubt. Das soll sich ändern, weil eine Anpassung an die Berechnungsmöglichkeit im Unternehmensrecht geplant ist. Auch eine degressive AfA soll dann erlaubt werden. Bei einer solchen ist der AfA-Betrag im ersten Jahr am höchsten und verringert sich jährlich (bei der linearen AfA wird dieser Aufwand mit jährlich gleichen Beträgen berücksichtigt). Unternehmer sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung bekommen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann künftig eventuell eine Betriebsprüfung „bestellt“ werden.

Die Abgrenzung von Dienstverträgen und Werkverträgen soll klarer und eindeutiger und vielleicht sogar ein ausdrückliches Wahlrecht eingeräumt werden. Auf diese Weise möchte die Regierung das Ärgernis mit der rückwirkenden Umqualifizierung von Werkverträgen in Dienstverträge beseitigen. In einer zweiten oder dritten Etappe der Steuerreform soll
die Grenze für die GWG-Abschreibung noch ein weiteres Mal angehoben werden, allerdings nur mehr für ökologisch wertvolle Investitionen.
Weiterbildung der Unternehmer selbst soll steuerlich mehr gefördert werden. Kommt eine Art Bildungsprämie? Die Besteuerung von Personengesellschaften soll wesentlich einfacher werden indem zB der Begriff Sonderbetriebsvermögen gestrichen wird und auch Leistungsbeziehungen zwischen der Mitunternehmerschaft und einem Gesellschafter ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften geregelt wird.
Pläne für die GmbH
Der Gewinn einer GmbH wird mit der Körperschaftsteuer besteuert (KöSt-Satz derzeit 25 %). Der Steuersatz soll auf 21 % gesenkt werden (ab 2023?).
Außerdem gibt es Überlegungen, die Mindest-Körperschaftsteuer (derzeit bis zu 1.750,- pro Jahr) abzuschaffen. Im Gesellschaftsrecht möchte man das gesetzlich erforderliche Mindest-Eigenkapital bei der GmbH von derzeit
35.000,- auf generell 10.000,- herunterschrauben. Im Moment gilt der niedrige Wert nur temporär und nur auf Antrag (sog Gründungsprivileg).
Künftiges für Private
Weil sich die Gewohnheiten in der Arbeitswelt geändert haben und immer mehr Dienstnehmer auch einen Teil der Dienstzeit im „home-office“ verbringen können, soll die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern wesentlich erleichtert werden. Angedacht ist sogar ein Pauschalbetrag
zur steuerlichen Abgeltung der Kosten dafür. „Reparieren statt wegwerfen“ soll steuerlich gefördert werden. Vor ein paar Jahren gab es schon einmal einen Handwerkerbonus für ähnliche Dinge. Wie genau die neue Förderung ausschauen soll, ist noch ungewiss. Die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spendenzahlungen soll wesentlich erweitert werden, dabei denkt man vor allem an Spenden für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur.
Die Bereiche Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (zB Krankheitskosten) sollen völlig neu geregelt werden. Künftig könnte dieser Absetzposten „Privatausgaben“ genannt werden.

Änderungen bei Kapitalvermögen
Seit 2012 werden Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren immer besteuert und mit der KESt (27,5 %) endbesteuert. Damals wurde die Spekulationsfrist abgeschafft, ein steuerfreier Verkauf der Wertpapiere nach Ablauf der (damals einjährigen) Spekulationsfrist ist seither nicht mehr möglich. Nun gibt es Überlegungen, doch wieder eine solche Spekulationsfrist einzuführen und daher den Verkauf nach Ablauf
dieser Behaltefrist steuerfrei zu ermöglichen. Außerdem könnte es in Zukunft auch möglich sein, laufende Gewinnausschüttungen KESt-frei lukrieren zu können. Eine solche KESt-Befreiung soll es für ökologische und ethische Investitionen geben (Stichwort „Tesla-Aktie“).

Allgemeine Änderungen
Ein neues Einkommensteuergesetz soll herausgegeben werden, das soll wesentlich einfacher strukturiert und leichter lesbar sein. Auch die Finanzverwaltung selbst soll viel moderner, effizienter und schneller arbeiten können. Dafür sollen auch einige neue Apps entwickelt werden (zB Terminerinnerungs-App für Steuerzahlungen). Die Tabaksteuer soll angehoben werden, eine CO2-Steuer soll entwickelt und auch internationale Steuerverschiebungen vermieden werden. Dazu wird eine eigene Expertengruppe im Ministerium eingerichtet werden.
Änderungen wird es auch für Autofahrer geben, weil die NoVA weiter ökologisiert werden soll. Das Pendlerpauschale soll verändert und somit treffsicherer werden.

Categories: Allgemein, März 2020