Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.

ASVG-Werte (voraussichtlich) 
Geringfügigkeitsgrenze 
monatlich€ 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe€ 690,99
Höchstbeitragsgrundlage 
täglich€ 179,00
monatlich€ 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen€ 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage 
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung€ 6.265,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. 

Stand: 28. Oktober 2019

Categories: Allgemein, November 2019